Mittwoch, 25. Juni 2014

Frauenquote trifft viel mehr Firmen als angekündigt

Die Frauenquote in Aktiengesellschaften fällt deutlich schärfer aus als erwartet. Ein Gesetzentwurf der SPD macht auch 3500 kleinen Unternehmen feste Vorgaben.

Die geplante Frauenquote in Aktiengesellschaften fällt deutlich schärfer aus als bislang gedacht. Einen Mindestanteil von 30 Prozent im Aufsichtsrat hat die schwarz-gelbe Bundesregierung zwar nur für die rund 100 größten Unternehmen – mit Ausnahme der „Europa-AGs“ – angekündigt. Doch in dem am Wochenende bekanntgewordenen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas und Frauenministerin Manuela Schwesig (beide SPD) findet sich an versteckter Stelle eine folgenreiche Bestimmung für rund 3500 Unternehmen, die sich die Höhe ihrer „Flexi-Quote“ selbst aussuchen können. Demnach müssen dort in den Aufsichtsräten und Vorständen „mindestens ein Mann und eine Frau“ sitzen.

Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) besteht jedoch in 60 Prozent dieser Unternehmen der Aufsichtsrat nur aus drei Personen. Sogar in mehr als 80 Prozent habe der Vorstand höchstens drei Mitglieder. Damit würde für 2100 Firmen im Aufsichtsrat und für 2800 Mittelständler im Vorstand eine Quote von einem Drittel gelten.

Vorhaben der Gesetzgeber in der Kritik

„Der Entwurf zwingt viele hundert Unternehmen zur Einführung unflexibler Quoten in Vorständen und Aufsichtsräten“, kritisierte Holger Lösch vom BDI. „Der Gesetzgeber hat vor, in die Selbstorganisation von Unternehmen viel stärker einzugreifen als heute.“ Das sei nicht hinnehmbar. Besonders problematisch sei, dass es in jedem Gremium mindestens eine Frau und einen Mann geben müsse – zumal angesichts einer durchschnittlichen Vorstandsgröße von nur 2,45 Personen in börsennotierten Unternehmen.

Justizminister Maas verteidigte derweil das Gesetzesvorhaben. Bei einer Verfassungsreform sei vor 20 Jahren der Auftrag des Staates ins Grundgesetz aufgenommen worden, die „tatsächliche Gleichberechtigung“ zu fördern, sagte er laut Redetext am Dienstagabend auf der Jahreskonferenz der Kommission, die den Corporate-Governance-Kodex herausgibt. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfe das enorme Potential hochqualifizierter Frauen nicht ungenutzt bleiben. Es gebe längst genug qualifizierte Frauen, und diese würden in einem „Kamineffekt“ weitere Frauen in Führungspositionen nachziehen. Maas zeigte sich überzeugt, dass wegen deren überzeugenden Leistungen die gesetzliche Quote schon bald überflüssig sein werde.

Der Minister wies darauf hin, dass entgegen einem anderslautenden Zeitungsbericht der vorgegebene Frauenanteil nicht schon im Jahr 2016 erfüllt sein müsse, sondern erst bei den dann beginnenden Neubesetzungen. Auch bedeute die Regelung des „leeren Stuhls“, nach der bei Verstößen Aufsichtsratssitze leer bleiben, keinen Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Aktionäre. Die Leiter von Hauptversammlungen würden rechtswidrige Kandidatenvorschläge kaum zur Abstimmung stellen. Anderenfalls sei die Wahl zwar nichtig, aber ein Gericht könne rasch ein Ersatzmitglied bestellen.


Quelle: F.A.Z.  von JOACHIM JAHNBERLIN

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