Freitag, 31. Juli 2015

Das gilt bei der Frauenquote ab 2016

Die Dax-30-Konzerne haben vor Kurzem ihren Statusbericht für 2014 zum Thema “Frauenförderung” vorgestellt. Künftig haben sie auch die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Welche Regeln zur Geschlechter- und Frauenquote künftig gelten und warum die Zeit bis Ende September drängt. 
Bild: MEV-Verlag, Germany
Am 6.3.2015 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ beschlossen. Hiernach gilt für Aufsichtsräte in Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen eine Mindestgeschlechterquote von 30 %.
Wer muss handeln?
Betroffen sind – in der Privatwirtschaft – Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern sowie europäische Aktiengesellschaften (SE), bei der sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan paritätisch aus Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern zusammengesetzt.
Es gilt der Grundsatz der Gesamtquote
Ab dem 1.1.2016 sind diese Unternehmen verpflichtet, die Geschlechterquote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten zu beachten und damit sukzessive auf die Erfüllung der Quote hinzusteuern.
  • Die Quote bezieht sich auf den Aufsichtsrat als Gesamtorgan.
  • Die Anteilseignerseite bzw. die Arbeitnehmerseite kann jedoch vor der Wahl des Aufsichtsrats der Gesamterfüllung widersprechen mit der Folge, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite die Quote jeweils für sich gesondert zu erfüllen haben.
Es droht das Prinzip des leeren Stuhls 
Bei Nichtbeachtung der Quote sind die Folgen hart. Entsprechende Aufsichtsratsbeschlüsse sind dann nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben unbesetzt.
„Frauenquote light“ für mittelgroße Unternehmen
Das Gesetz betrifft in eingeschränktem Umfang auch Unternehmen, die entweder börsennotiert oder  mitbestimmt sind. In diesen Fällen ist der Geltungsbereich des Gesetzes nicht nur auf Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien beschränkt, sondern erfasst auch GmbH`s, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern.
Rückschritte sind nicht erlaubt
Diese Unternehmen dürfen sich selbst Ziele zur Erreichung einer höheren Frauenquote setzen. Diese Ziele dürfen aber grundsätzlich nicht hinter dem bereits erreichten Status quo zurückbleiben. Bis spätestens zum 30.9.2015 haben diese Unternehmen sich selbst eine Frist zur Erreichung ihrer Zielgröße zu setzen, die nicht länger als bis zum 30.6.2017 dauern darf.
Der Staat bleibt nicht außen vor
Der Staat hat auch für seine Behörden Regeln zur Erreichung einer ausgeglichenen Geschlechterquote aufgestellt. Durch die Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes hat sich der Bund das Ziel einer paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in den Gremien gesetzt. Für Aufsichtsgremien, in denen der Bund mindestens 3 Sitze hat, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 % für alle Neubesetzungen. Die Zielvorgabe für 2018 ist eine Erhöhung auf 50 %. Dem gleichen Ziel dient die Novellierung des Bundesgleichstellungsgesetzes, die bei Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes mittelfristig eine paritätische Geschlechterbesetzung erreichen soll.
In Norwegen sind schon 40 % der Aufsichtsräte weiblich
Norwegen war das erste Land in Europa, das im Jahre 2006 eine Frauenquote einführte. Hiernach sollen die Aufsichtsräte der börsennotierten Unternehmen bis 2008 zu einem Anteil von 40 % mit Frauen besetzt werden.
  • Verstöße werden mit Bußgeldern sanktioniert,
  • bei hartnäckigen Verstößen droht sogar die Zwangsauflösung des Unternehmens.
Der aufgebaute Druck hatte Erfolg. Inzwischen ist die Quote erfüllt, 40,3 % der norwegischen Aufsichtsräte sind weiblich. Die in Norwegen gesetzten kurzen Fristen hatten allerdings auch negative Auswirkungen. Tatsächlich war es schwerer als gedacht, in so kurzer Zeit eine ausreichende Zahl von qualifizierten weiblichen Aufsichtsräten bei bisher männlich dominierten Unternehmen zu finden. Dies führte bei einigen Unternehmen zu deutlichen Kursverlusten an den Aktienbörsen. Etwas anderes, was viele sich mit Einführung des Gesetzes erhofft hatten, blieb darüber hinaus aus. Die erhoffte Beförderungswelle auf qualifizierte Posten für Frauen im mittleren und höheren Management fand nicht statt.
So sieht es in anderen EU-Ländern aus:
  • In den Niederlanden ist für 2016 eine Frauenquote von 30 % gesetzliche Pflicht. Die Quote gilt allerdings nicht nur für den Aufsichtsrat sondern insgesamt für das höhere Management. Bei Verfehlen der Quote besteht für die Unternehmen aber lediglich die Pflicht, die Gründe zu erläutern und eine Strategie für eine Verbesserung zu entwickeln.
  • In Spanien ist für Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitern ein Frauenanteil von 40 % in den oberen Führungsetagen bereits für das laufende Jahr vorgesehen. Sanktionen bei Verstößen existieren nicht. Wer die Quote erfüllt, wird allerdings obligatorisch bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bevorzugt
  • Eine 30 %Quote in den Verwaltungsräten der großen Unternehmen gilt bereits ab 2015 in Italien. Bei Verstößen drohen Verwarnung und Bußgeld bis hin zur Auflösung des Verwaltungsrats
  • In Österreich beträgt die Quote ab 2018 35 % in den Vorständen staatsnaher Unternehmen. Bei privaten Unternehmen setzt man zunächst auf Selbstverantwortung und Selbstkontrolle durch die Führungsgremien. Sanktionen sind in Österreich bisher nicht vorgesehen.
Das Gesetz ist da, aber es fehlen die Schritte zur Umsetzung
In der Bundesrepublik besteht zur Erreichung der hehren Ziele noch erheblicher Handlungsbedarf. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsförderung (DIW) betrug der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten Anfang 2015 in den 200 größten Unternehmen 18,4 %, in den Vorständen allerdings nur 5,4 %. In den einzelnen Branchen ist die Verteilung sehr unterschiedlich. So beträgt der Frauenanteil im Aufsichtsrat
  • bei Volkswagen 15 %
  • bei Eon 17 %
  • bei RWI 15 %.
  • Ausreißer nach oben sind die Allianz mit 33 % sowie
  • die Deutsche Telekom und die Deutsche Post mit jeweils 35 %.
Für die meisten Unternehmen bleibt also noch einiges zu tun, um die oberenEtagen für das Jahr 2016 quotencompliant zu machen.
Quelle: Haufe.de

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